RS Vwgh 1995/6/29 93/07/0051

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Dem VwGG ist eine Bestimmung, die für den Fall der Abweisung einer Beschwerde, deren Abtretung an den Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung darüber vorsieht, ob eine Verletzung in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht vorliegt und ob die in Rede stehende Bestimmung verfassungskonform ist, fremd.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070051.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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