Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs3;Rechtssatz
Dem VwGG ist eine Bestimmung, die für den Fall der Abweisung einer Beschwerde, deren Abtretung an den Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung darüber vorsieht, ob eine Verletzung in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht vorliegt und ob die in Rede stehende Bestimmung verfassungskonform ist, fremd.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070051.X05Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
22.06.2016