RS Vwgh 1995/6/29 93/15/0112

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/14 91/14/0178 1

Stammrechtssatz

Die Unangemessenheit und Unüblichkeit von Aufwendungen kann ein Indiz dafür sein, daß diese Aufwendungen nicht betrieblich, sondern privat veranlaßt sind (Hinweis Doralt, Kommentar zum EStG, § 4 Textziffer 242).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150112.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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