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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §25 Abs1;Rechtssatz
Aus der Tatsache, daß Rückvergütungen von Prämien für die freiwillige Zusatzversicherung auf Gehaltszetteln in der Rubrik "NB" (für Nebentätigkeit) aufscheinen, kann nicht abgeleitet werden, daß § 25 Abs 1 GehG als Anspruchsgrundlage für den Ersatz dieser Prämien in Betracht kommt, weil einer solchen Rubrik keine normative Wirkung zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993120334.X01Im RIS seit
20.11.2000