RS Vwgh 1995/6/30 93/12/0334

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Veröffentlicht am 30.06.1995
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §25 Abs1;

Rechtssatz

Aus der Tatsache, daß Rückvergütungen von Prämien für die freiwillige Zusatzversicherung auf Gehaltszetteln in der Rubrik "NB" (für Nebentätigkeit) aufscheinen, kann nicht abgeleitet werden, daß § 25 Abs 1 GehG als Anspruchsgrundlage für den Ersatz dieser Prämien in Betracht kommt, weil einer solchen Rubrik keine normative Wirkung zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993120334.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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