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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine Feststellung der planstellenmäßigen Wertigkeit der "Tätigkeiten" eines Beamten ist in den Dienstrechtsvorschriften nicht vorgesehen. Soferne eine solche vorgenommen wird, kommt dem bloß interne Bedeutung zu (Hinweis E 31.1.1974, 1438/73).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993120076.X01Im RIS seit
25.01.2001