RS Vwgh 1995/6/30 93/12/0076

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Veröffentlicht am 30.06.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §3;
BDG 1979 §36 Abs1;
DVG 1984 §2 Abs1;

Rechtssatz

Eine Feststellung der planstellenmäßigen Wertigkeit der "Tätigkeiten" eines Beamten ist in den Dienstrechtsvorschriften nicht vorgesehen. Soferne eine solche vorgenommen wird, kommt dem bloß interne Bedeutung zu (Hinweis E 31.1.1974, 1438/73).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993120076.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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