Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0207Rechtssatz
Die Rechtsordnung räumt dem Beamten kein (im Wege einer Säumnisbeschwerde durchsetzbares) Recht auf Erwirkung eines Feststellungsbescheides dahin ein, daß die mit der Bearbeitung seiner Anträge befaßten Organwalter ihre Dienstpflichten verletzt hätten.
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993120205.X01Im RIS seit
03.04.2001