RS Vwgh 1995/7/4 95/08/0099

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Veröffentlicht am 04.07.1995
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0209 E 23. Februar 1984 VwSlg 11337 A/1984 RS 1(hier: die Arbeitslose war nicht verpflichtet, bei ihrem Vorstellungsgespräch auf das laufende Adoptionsverfahren, dessen Ausgang völlig ungewiß war, hinzuweisen, und nach dessen Abschluß sie keiner Beschäftigung nachzugehen beabsichtigt)

Stammrechtssatz

Unter "Vereitelung" iSd § 10 Abs 1 AlVG ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt, das Nichtzustandekommen muss in einem darauf gerichteten oder dieses zumindest in Kauf nehmendem Tun des Vermittelten seinen Grund haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995080099.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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