RS Vwgh 1995/7/4 94/08/0051

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Veröffentlicht am 04.07.1995
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §354 Z1;
ASVG §361 Abs1;
GSVG 1978 §194;
GSVG 1978 §86 Abs6;

Rechtssatz

§ 86 Abs 6 GSVG enthält eine taxative Aufzählung der Fälle, in denen der Versicherungsträger von der Einhebung des Kostenanteiles iSd § 86 Abs 1 GSVG absehen kann. Bei einem Streit um die Verpflichtung des Versicherten zur Leistung von Kostenanteilen für zu Recht erbrachte Sachleistungen an ihn oder einen anspruchsberechtigten Angehörigen trotz Vorliegens eines der Tatbestände nach § 86 Abs 6 GSVG handelt es sich um eine Leistungssache (Feststellung des Umfanges einer Leistung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080051.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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