RS Vwgh 1995/7/4 91/14/0199

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1995
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22;
EStG 1972 §23 Z2;
EStG 1972 §23;

Rechtssatz

Die Einnahmen eines Erfinders aus der Auswertung seiner Erfindung im eigenen Gewerbebetrieb sind den gewerblichen Einkünften zuzurechnen (Hinweis E 30.10.1964, 1028/63, VwSlg 3167 F/1964; Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Anmerkung 11 zu § 22).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140199.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten