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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §20;Rechtssatz
Eine Steueränderung von ungefähr 55000,- öS ist nicht als geringfügig anzusehen, sodaß die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 4 BAO nicht ausgeschlossen ist (Hinweis E 26.11.1991, 91/14/0179).
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991130145.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
20.08.2009