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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0186Rechtssatz
Hat eine GmbH den Verkauf von Produkten einer KG zu vermitteln, die Kreditwürdigkeit der Kunden zu überprüfen sowie die auf den Exportmärkten erzielten Erfahrungen zur Verfügung zu stellen und erhält sie gem einem Exportagentur-Vertrag für jedes durch sie vermittelte Geschäft bzw für alle in bestimmte Gebiete von der Geschäftsherrin ausgeführten Exporte (Gebietsschutz) eine Provision in bestimmter Höhe des Exportfakturenwertes, so können Beziehungen zwischen der GmbH und der Personengesellschaft, wenn an dieser mittelbar (über die Komplementärgesellschaft der KG) dieselben Personen beteiligt sind, jedenfalls nur dann zu Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bzw Umsätzen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen führen, wenn tatsächlich ein Leistungsaustausch erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991130154.X04Im RIS seit
29.01.2002