RS Vwgh 1995/7/11 91/13/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2;
EStG 1972 §4;
UStG 1972 §3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0186

Rechtssatz

Hat eine GmbH den Verkauf von Produkten einer KG zu vermitteln, die Kreditwürdigkeit der Kunden zu überprüfen sowie die auf den Exportmärkten erzielten Erfahrungen zur Verfügung zu stellen und erhält sie gem einem Exportagentur-Vertrag für jedes durch sie vermittelte Geschäft bzw für alle in bestimmte Gebiete von der Geschäftsherrin ausgeführten Exporte (Gebietsschutz) eine Provision in bestimmter Höhe des Exportfakturenwertes, so können Beziehungen zwischen der GmbH und der Personengesellschaft, wenn an dieser mittelbar (über die Komplementärgesellschaft der KG) dieselben Personen beteiligt sind, jedenfalls nur dann zu Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bzw Umsätzen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen führen, wenn tatsächlich ein Leistungsaustausch erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991130154.X04

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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