RS Vwgh 1995/7/11 91/13/0145

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Veröffentlicht am 11.07.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §303 Abs4;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Insbesondere im Hinblick auf die absolute Höhe der durch die Wiederaufnahmsgründe bewirkten Gewinnerhöhungen von ungefähr 94000,- ÖS (und die daraus resultierende Einkommensteuernachforderung von über 50000,- öS) kann die Ermessensübung der belangten Behörde bei Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 303 Abs 4 BAO im Beschwerdefall nicht als rechtswidrig erkannt werden.

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991130145.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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