RS Vwgh 1995/7/11 91/13/0145

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Veröffentlicht am 11.07.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

EStG 1972 §20 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
KFG 1967 §103 Abs2;

Rechtssatz

Die Verhängung einer Geldstrafe über einen Rechtsanwalt wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 2 KFG ist nicht durch den Betrieb seiner Kanzlei veranlaßt, sondern gehört in den Bereich der privaten Lebensführung des Rechtsanwaltes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991130145.X08

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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