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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1;Rechtssatz
Die Verhängung einer Geldstrafe über einen Rechtsanwalt wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 2 KFG ist nicht durch den Betrieb seiner Kanzlei veranlaßt, sondern gehört in den Bereich der privaten Lebensführung des Rechtsanwaltes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991130145.X08Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
20.08.2009