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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1994 §13 Abs1;Rechtssatz
Ein Taxilenker ist bei Ausübung seiner Tätigkeit laufend mit Bestimmungen der StVO 1960 konfrontiert. Für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit eines Taxilenkers ist daher jedenfalls auch sein Verhalten im Straßenverkehr von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030003.X05Im RIS seit
20.11.2000