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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1995/01/25 93/03/0188 5Stammrechtssatz
Aus § 68 ff LuftfahrtG läßt sich nicht die Annahme ableiten, daß die jeden Bewohner des Staatsgebietes gleichermaßen, darüber hinaus die Bewohner der Flugplatzumgebung besonders berührenden Interessen an einer ihren Lebenskreis möglichst wenig störenden Gestaltung des Flugplatzbetriebes von jedem einzelnen im Bewilligungsverfahren verfolgt werden könnten. Die Wahrnehmung öffentlicher Interessen ist vielmehr in einem solchen Fall der Behörde überantwortet (Hinweis E 22.12.1987, 84/03/0105).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030084.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015