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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AufG 1992 §6 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/05/18 95/18/0839 1Stammrechtssatz
Der Auffassung des Fremden, daß § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 die "Grundbedingung der Gesetzklarheit" vermissen lasse, vermag der VwGH nicht beizutreten. Allfälligen Pressemeldungen über einen "vereinfachten" Vollzug der "Ausländergesetze" kommt keine rechtserhebliche Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995210785.X02Im RIS seit
11.07.2001