RS Vwgh 1995/7/12 95/03/0171

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Veröffentlicht am 12.07.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/13 91/03/0014 3 (hier: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn von 130 km/h um 50 km/h).

Stammrechtssatz

Eine gravierende (hier: 50 km/h) Geschwindigkeitsüberschreitung wirkt erschwerend bei der Strafbemessung.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995030171.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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