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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wohl sieht § 69 Abs 1 lit f LuftfahrtG vor, daß der Antrag auf Erteilung der Zivilflugplatz-Bewilligung auch Angaben über die Auswirkungen des Vorhabens auf Rechte Dritter zu enthalten hat. Damit ist aber nur der Behörde die Verpflichtung auferlegt, bei der Erteilung der Bewilligung auf diesen Umstand Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030084.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015