RS Vwgh 1995/7/12 95/03/0084

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Veröffentlicht am 12.07.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §68 Abs1;
LuftfahrtG 1958 §69 Abs1 litf;

Rechtssatz

Wohl sieht § 69 Abs 1 lit f LuftfahrtG vor, daß der Antrag auf Erteilung der Zivilflugplatz-Bewilligung auch Angaben über die Auswirkungen des Vorhabens auf Rechte Dritter zu enthalten hat. Damit ist aber nur der Behörde die Verpflichtung auferlegt, bei der Erteilung der Bewilligung auf diesen Umstand Bedacht zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995030084.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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