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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z1 litb;Rechtssatz
Die Verkehrsauffassung unterscheidet nicht zwischen den Begriffen "Unternehmensberater" und "Betriebsberater", wofür auch spricht, daß mit der GewRNov 1992, BGBl 1993/029, die GewO 1973 auf den erstgenannten Begriff übergegangen ist, wobei in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 635 BlgNR 18 GP, 93, von einer unveränderten Übernahme die Rede ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140026.X01Im RIS seit
20.11.2000