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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Rechtssatz
Die Komponenten, aus denen sich der Firmenwert zusammensetzt, können einem Wandel unterliegen. Da der Firmenwert jedoch als einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen ist (Hinweis E 5.3.1986, 84/13/0062), ist die Frage des Teilwerts dieses Wirtschaftsguts danach zu beurteilen, ob der Teilwert in seiner Gesamtheit unter die Anschaffungskosten gesunken ist. Nicht entscheidend ist, ob sich einzelne Komponenten, aus denen sich der Firmenwert zusammensetzt, wertmindernd, demgegenüber aber anderer Komponenten wertsteigernd verändert haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991140047.X04Im RIS seit
20.11.2000