RS Vwgh 1995/7/20 93/07/0043

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Veröffentlicht am 20.07.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §12 Abs2;

Rechtssatz

Im Verfahren über die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine projektierte Kanalisationsanlage einer Gemeinde, bei der die Kapazitäten der Kläranlage und der Kanalstränge projektgemäß so ausgelegt wurden, daß die Gesamtanlage einen Anschluß auch des Einwendung gegen das Projekt erhebenden Bf verkraften würde, verschafft die von diesem geäußerte Befürchtung, er müsse seine wasserrechtlich bewilligte Anlage (hier Pflanzenkläranlage) stillegen, ihm keine Parteistellung. Eine solche Befürchtung wäre möglicherweise Folge eines später rechtlich erfolgreich durch den Besitzer der Kanalisationsanlage geltend gemachten Anschlußzwanges, berührt jedoch nicht das gegenständliche Bewilligungsverfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070043.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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