RS Vwgh 1995/7/20 95/18/0856

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Veröffentlicht am 20.07.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §21;
StGB §43 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Auch bei der Festsetzung der Gültigkeitsdauer eines Aufenthaltsverbotes ist die Behörde nicht an die vom Gericht zur Frage der gem § 43 Abs 1 StGB festgesetzten Dauer der Probezeit angestellten Erwägungen gebunden (Hinweis E 4.5.1994, 94/18/0180).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995180856.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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