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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §54 Abs3;Rechtssatz
Bereits ein Hinweis auf die beabsichtigte Sanierung des von Eutrophierung bedrohten Teiches im Ansuchen um Ausnahmegenehmigung läßt mit hinreichender Deutlichkeit das öffentliche Interesse an einer Beseitigung einer wesentlichen Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit dieses eiches erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992070144.X03Im RIS seit
12.11.2001