RS Vwgh 1995/7/20 94/07/0053

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Veröffentlicht am 20.07.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 7

Stammrechtssatz

Das Zurkenntnisbringen einer Anzeige, in der die Tat hinsichtlich aller, der späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente eindeutig umschrieben ist mit der Aufforderung zur Rechtfertigung, stellt eine den Eintritt der Verfolgungsverjährung unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG 1950 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070053.X01

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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