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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 7Stammrechtssatz
Das Zurkenntnisbringen einer Anzeige, in der die Tat hinsichtlich aller, der späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente eindeutig umschrieben ist mit der Aufforderung zur Rechtfertigung, stellt eine den Eintritt der Verfolgungsverjährung unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG 1950 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070053.X01Im RIS seit
13.02.2002Zuletzt aktualisiert am
27.08.2009