RS Vwgh 1995/7/20 95/07/0090

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Veröffentlicht am 20.07.1995
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40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §8;
AWG 1990 §29 Abs1;
AWG 1990 §29 Abs5;

Rechtssatz

§ 29 Abs 5 AWG 1990 regelt die Parteistellung "in diesem Verfahren"; aus dem Zusammenhang mit den vorangehenden Absätzen, die sich alle auf eine Genehmigung nach § 29 Abs 1 AWG 1990 beziehen, wird deutlich, daß es sich dabei um die Regelung der Parteistellung nach Abs 1 handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995070090.X01

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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