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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 29 Abs 5 AWG 1990 regelt die Parteistellung "in diesem Verfahren"; aus dem Zusammenhang mit den vorangehenden Absätzen, die sich alle auf eine Genehmigung nach § 29 Abs 1 AWG 1990 beziehen, wird deutlich, daß es sich dabei um die Regelung der Parteistellung nach Abs 1 handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995070090.X01Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012