RS Vwgh 1995/7/20 92/07/0122

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Veröffentlicht am 20.07.1995
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §21a Abs1;

Rechtssatz

Die Formulierung von Anpassungszielen iSd § 21a WRG macht deren Benennung in einer Weise erforderlich, die auch die Überprüfung dieser Ziele ermöglicht. Der schlichte Hinweis, bei einer Abwasserbeseitigungsanlage wassersparende Maßnahmen zu treffen, ist nicht ausreichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992070122.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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