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50/01 GewerbeordnungNorm
AWG 1990 §29 Abs1;Rechtssatz
Die Bewilligung eines Versuchsbetriebes im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 29 AWG ist aufgrund der Verweisungsnorm des § 29 Abs 8 letzter Satz AWG eine provisorische Maßnahme mit dem Zweck der Gewinnung der für eine Entscheidung nach § 29 Abs 1 AWG erforderlichen tatsächlichen Grundlagen (Hinweis E 25.1.1994, 93/04/0173), welche ein anhängiges Genehmigungsverfahren voraussetzt und nur aufgrund eines eigenen Antrages erteilt werden kann (Hinweis Kinscher,
Die Gewerbeordnung 1973, 8te Auflage Anm 3 zu § 354; E vom 23.4.1991, 90/04/0321).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995070089.X03Im RIS seit
24.01.2001