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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0321 2Stammrechtssatz
Die Schaffung von subjektiven Rechten, die die Parteistellung begründen (wozu auch die Schaffung von Legalparteien zählt), ist eine Angelegenheit des materiellen Rechts und hat durch den nach den Kompetenzvorschriften der Verfassung zur Regelung der Sachmaterie zuständigen Gesetzgeber zu erfolgen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Verfahrensrecht VwGG B-VGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995070089.X01Im RIS seit
24.01.2001