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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/13/0237 E 10. April 1985 VwSlg 5987 F/1985 RS 1Stammrechtssatz
Der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens kommt praktisch keine Bedeutung zu und es ist daher das verwaltungsgerichtliche Verfahren wegen Klaglosstellung einzustellen, wenn in der Zwischenzeit der Sachbescheid aufgehoben wurde. (Hinweis auf die bei Dolp2 auf S 238 angeführte Vorjudikatur)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070185.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012