RS Vwgh 1995/7/26 AW 95/09/0039

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Veröffentlicht am 26.07.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §115;
BDG 1979 §121 Abs1;
BDG 1979 §4 Abs3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Schuldspruch ohne Strafe gemäß § 115 BDG 1979 - Ein "Schuldspruch ohne Strafe" iSd § 115 BDG 1979 ist einem Vollzug nicht zugänglich. Was den Hinweis des ASt auf die befürchtete Verwendung des Schuldspruches in einem allfälligen Besetzungsverfahren betrifft, ist dem die Regelung des § 121 Abs 1 BDG 1979, nach dem eine Dienstpflichtverletzung über eine Disziplinarstrafe hinaus zu keinen dienstrechtlichen Nachteilen führen darf, und des § 4 Abs 3 BDG 1979, nach dem von mehreren Bewerbern nur der ernannt werden darf, von dem auf Grund seiner persönlichen und fachlichen Eignung anzunehmen ist, daß er die Aufgaben bestmöglich erfüllen wird, entgegenzuhalten.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:AW1995090039.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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