RS Vwgh 1995/7/26 92/15/0144

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Veröffentlicht am 26.07.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
EStG 1988 §20 Abs2 Z3;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Abgabepflichtige Gewinne in Millionenhöhe erzielt, rechtfertigt keine höheren Anschaffungskosten für einen Personenkraftwagen. Denn die Angemessenheit von Betriebsausgaben steht in keinem wechselseitigen Zusammenhang mit der Höhe von Gewinnen. Die Meinung, mit höheren Gewinnen steige auch die Angemessenheitsgrenze, findet im Gesetz keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992150144.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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