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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a Abs2 litc;Rechtssatz
Die Veräußerung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft ist bereits aufgrund des daraus resultierenden Wegfalles der Einkünfte des Abgabepflichtigen aus Gewerbebetrieb objektiv geeignet, die Einbringlichkeit von Abgaben zu gefährden, weil sich der Abgabepflichtige damit seines Vermögens und seiner (hier: wesentlichen) Einkunftsquelle begibt. Der Verkauf der Anteile berechtigt die Abgabenbehörde daher zur Schlußfolgerung, das Verhalten des Abgabepflichtigen sei auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschuld gerichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994150226.X01Im RIS seit
20.11.2000