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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §67 Abs6;Rechtssatz
Eine Kündigungsentschädigung stellt eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume dar. Die Kündigungsentschädigung ist somit als Hauptanwendungsfall des § 67 Abs 8 EStG 1972 anzusehen, wird sie doch im Hinblick auf die Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht. Hiebei ist es irrelevant, daß wegen einer fristwidrigen Kündigung durch den Arbeitgeber ein Verzicht auf Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers nicht mehr möglich ist. Die Kündigungsentschädigung tritt für jenen Zeitraum an die Stelle des Bezuges, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch Ablauf der ordnungsgemäßen Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber hätte verstreichen müssen (Hinweis: E 18.3.1991, 90/14/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992150104.X04Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
22.02.2019