RS Vwgh 1995/7/26 95/16/0169

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Veröffentlicht am 26.07.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

B-VG Art131a;
FinStrG §152 Abs1;
FinStrG §93;

Rechtssatz

Geht eine Durchsuchung über die im Hausdurchsuchungsbefehl enthaltene Durchsuchungsanordnung hinaus, so stellt dies nicht einen Vollzug des Hausdurchsuchungsbefehles dar. Vielmehr ist ein solches Überschreiten der Durchsuchungsanordnung als Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt mit einer sogenannten Maßnahmenbeschwerde iSd § 152 Abs 1 Satz 1 FinStrG, zweite Alternative, zu bekämpfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160169.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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