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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §114;Rechtssatz
Für die Rechtmäßigigkeit eines Hausdurchsuchungsbefehles reicht zunächst allein der Verdacht eines Finanzvergehens aus. Daß der Verdächtige ein Finanzvergehen begangen hat, braucht dabei im Zeitpunkt der Erlassung des Hausdurchsuchungsbefehles noch nicht nachgewiesen zu sein, weil diese Aufgabe erst dem Untersuchungsverfahren nach den §§ 114 ff FinStrG und dem Straferkenntnis zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995160169.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012