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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1237;Rechtssatz
Die Frage, in wessen Eigentum die Güter jedes Ehegatten stehen, sind von den Regelungen der §§ 81 ff EheG zu unterscheiden. Die Aufteilungsregeln für den Fall der Endigung der Ehe (allein) durch Scheidung, Auflösung oder Nichtigerklärung ändern nichts an dem gesetzlichen System der Gütertrennung während aufrechter Ehe und den erbrechtlichen Bestimmungen für den Fall der Auflösung der Ehe durch den Tod eines Ehegatten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995160066.X01Im RIS seit
20.11.2000