RS Vwgh 1995/7/26 95/16/0066

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Veröffentlicht am 26.07.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/02 Familienrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1237;
EheG §81;
ErbStG §7;

Rechtssatz

Die Frage, in wessen Eigentum die Güter jedes Ehegatten stehen, sind von den Regelungen der §§ 81 ff EheG zu unterscheiden. Die Aufteilungsregeln für den Fall der Endigung der Ehe (allein) durch Scheidung, Auflösung oder Nichtigerklärung ändern nichts an dem gesetzlichen System der Gütertrennung während aufrechter Ehe und den erbrechtlichen Bestimmungen für den Fall der Auflösung der Ehe durch den Tod eines Ehegatten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160066.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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