RS Vwgh 1995/7/26 95/16/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.1995
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §12 Abs1;

Rechtssatz

Nach ständiger Judikatur des VwGH kommt es betreffend die Frage der Kumulierung gebührenpflichtiger Anträge darauf an, ob das rechtliche Schicksal der kumulierten Ansuchen verschieden sein kann (Hinweis Fellner, Stempelgebühren und Rechtsgebühren MGA 12/5 E 4 und 6).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160190.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten