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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die belangte Behörde hat dem Asylwerber einen Erfahrungssatz vorgehalten, nach dem "dem Vorbringen von Asylwerbern, die auf den für Schlepperoganisationen typischen Wegen und mit dem in diesen Fällen zu beobachtenden formularmäßigen Vorbringen nach Österreich eingereist sind, eher geringere Glaubwürdigkeit" zukomme. Sie hat aber nicht aufgezeigt, wie sie zu dem Schluß gekommen ist, der Asylwerber sei auf diesem Weg nach Österreich gekommen; den Ausführungen ist weiters nicht zu entnehmen, inwieweit das Vorbringen "formularmäßig" sein soll. Dieses stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994190497.X01Im RIS seit
20.11.2000