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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgRechtssatz
Zurückweisung einer Eingabe betreffend Anordnungen von bzw Säumnis durch Strafvollzugsbedienstete sowie die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug; Nichtausschöpfung des durch §120 und §121 StVG eingeräumten Instanzenzuges (Beschwerdemöglichkeit); Nichtzuständigkeit des VfGH zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen und Säumigkeit von Behörden
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, StrafvollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B28.1992Dokumentnummer
JFR_10079776_92B00028_01