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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §89a Abs7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/02/0184 E 26. März 1987 RS 3Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit der Entfernung von Hindernissen und den damit verbundenen Kosten gilt das Verursachungsprinzip (Hinweis E 2.6.1980, 2581/79). Auf das Verschulden kommt es nicht an.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei KraftfahrwesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995020129.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.03.2012