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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §21 Abs1;Rechtssatz
Das UStG 1972 verlangt im Falle des § 21 Abs 8 - offenbar im Hinblick auf die langfristige (fünfjährige) Bindung daran - eine formgebundene Erklärung ganz bestimmten Inhalts. Insbesondere die von einem Unternehmer abgegebene Umsatzsteuererklärung kann eine nach § 21 Abs 8 UStG 1972 erforderliche ausdrückliche schriftliche Erklärung nicht ersetzen (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0055).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993130216.X02Im RIS seit
11.07.2001