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64 Besonderes Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §63 Abs4 RDG.
Legitimationsmangel
Verwaltungsrechtsweg vorgesehen und beschritten.
Über die Frage der Zulässigkeit der Nebenbeschäftigung des Richters wurde ein - im Instanzenzug ergangener - Feststellungsbescheid erlassen; der Antragsteller hat diesen mit der auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bekämpft. Damit ist dem Antragsteller die Möglichkeit geboten, seine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Gesetzesstelle vorzutragen und die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens von Amts wegen anzuregen.
Ablehnung der Behandlung der Beschwerde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, RichterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B370.1991Dokumentnummer
JFR_10079776_91B00370_01