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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Der Masseverwalter als Träger der Pflicht zur vollständigen und rechtzeitigen Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben darf sich in Erfüllung dieser Pflicht des Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin (einer Handelsgesellschaft) bedienen, solange keine Umstände vorliegen, deren Mißachtung ein Auswahlverschulden des Masseverwalters deswegen begründen müssen, weil er Grund dafür haben muß, an der ordnungsgemäßen Erfüllung der delegierten abgabenrechtlichen Pflichten durch den Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin zu zweifeln (Hinweis E 23.5.1990, 89/13/0251; E 20.6.1990, 89/13/0258).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993130278.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.09.2008