RS Vwgh 1995/8/2 93/13/0278

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Veröffentlicht am 02.08.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Masseverwalter als Träger der Pflicht zur vollständigen und rechtzeitigen Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben darf sich in Erfüllung dieser Pflicht des Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin (einer Handelsgesellschaft) bedienen, solange keine Umstände vorliegen, deren Mißachtung ein Auswahlverschulden des Masseverwalters deswegen begründen müssen, weil er Grund dafür haben muß, an der ordnungsgemäßen Erfüllung der delegierten abgabenrechtlichen Pflichten durch den Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin zu zweifeln (Hinweis E 23.5.1990, 89/13/0251; E 20.6.1990, 89/13/0258).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993130278.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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