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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, daß der Masseverwalter die ihn nach § 80 BAO treffenden Pflichten im konkreten Fall nicht mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen hat, indem er für eine auch nur ansatzweise effiziente Kontrolle der Einhaltung der an den Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin delegierten abgabenrechtlichen Pflichten durch diesen nicht Sorge getragen hat (hier: Der Masseverwalter vertraut auf den Eintritt finanzbehördlicher Aktivitäten nach § 79 Abs 2 EStG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993130278.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.09.2008