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L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergNorm
ABGB §293;Rechtssatz
Die Aufstellung eines Surfbrettständers mit einer Dimension von 4 mal 2 m für acht Surfbretter ist nach § 4 Abs 1 Vlbg LSchG 1982 als Veränderung in der Landschaft anzusehen. Die Aufstellung eines solchen Surfbrettständers innerhalb der Uferschutzzone erfordert eine Ausnahmebewilligung, unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem Surfbrettständer um eine bewegliche oder unbewegliche Sache handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992100054.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010