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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §7 Abs1 litb;Rechtssatz
§ 7 Abs 1 lit b LMG 1975 verbietet nicht schlechthin das Inverkehrbringen wertgeminderter Lebensmittel. Tatbestandsmäßig ist deren Inverkehrbringen im gegebenen Zusammenhang nur dann, wenn die Wertminderung nicht deutlich und allgemein kenntlich gemacht ist. Zweck dieser Regelung ist die Information der Konsumenten über eine allfällige Wertminderung von Lebensmittel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100026.X01Im RIS seit
20.11.2000