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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs1;Rechtssatz
Die Rechtmäßigkeit eines Wiederbewaldungsauftrages hängt von Feststellungen ab, wonach die Wiederbewaldung im konkreten Fall zur Walderhaltung erforderlich ist (Hinweis E 11.5.1987, 87/10/0044, betreffend die Wiederbewaldung einer Fläche von 30 Quadratmetern). Daß eine Wiederbewaldung zur Walderhaltung erforderlich ist, ist bei einer Kahlfläche in der Größe von 600 Quadratmetern nicht als zweifelhaft anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100065.X05Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
16.03.2011