Index
L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz OberösterreichNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Durch einen Übergabsvertrag gehen die in einem Bescheid, der lediglich an die Liegenschaftseigentümer gerichtet ist, enthaltenen Verpflichtungen nach § 39 Abs 1 OÖ NatSchG 1982 nicht auf den aus dem Übergabsvertrag Berechtigten über. Eine Beschwerde des aus dem Übergabsvertrag Berechtigten ist mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit als unzulässig zurückzuweisen.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992100088.X01Im RIS seit
11.07.2001