RS Vwgh 1995/8/3 92/10/0088

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Veröffentlicht am 03.08.1995
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L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
NatSchG OÖ 1982 §39 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch einen Übergabsvertrag gehen die in einem Bescheid, der lediglich an die Liegenschaftseigentümer gerichtet ist, enthaltenen Verpflichtungen nach § 39 Abs 1 OÖ NatSchG 1982 nicht auf den aus dem Übergabsvertrag Berechtigten über. Eine Beschwerde des aus dem Übergabsvertrag Berechtigten ist mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit als unzulässig zurückzuweisen.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992100088.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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