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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §10 Abs2 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1898/55 E 13. Juni 1956 4095 A/1956 RS 5Stammrechtssatz
Gegen die Vorschrift des § 2 Abs 1 VVG würde die Behörde nur dann verstoßen haben, wenn ihr mehrere zur Herstellung des bescheidmäßigen Zustandes taugliche Zwangsmittel zur Verfügung gestanden wären und sie ohne zwingenden Grund das den Verpflichteten schwerer belastende Zwangsmittel angewendet hätte. Im vorliegenden Falle hätte jedoch, da es sich um eine vertretbare Leistung handelte, die Herstellung des bescheidgemäßen Zustandes nach der zwingenden Vorschrift des § 4 VVG in der Form der Ersatzvornahme zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100067.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009