RS Vwgh 1995/8/22 95/11/0255

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.08.1995
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
43/01 Wehrrecht allgemein
49/02 Staatsbürgerschaft Staatenlosigkeit

Norm

B-VG Art9a Abs3;
Übk Mehrfache Staatsangehörigkeit Verminderung Militärdienstpflicht;
WehrG 1990 §15 Abs1;
WehrG 1990 §16;
WehrG 1990 §35 Abs1;

Rechtssatz

Selbst wenn der Wehrpflichtige bereits im Ausland Präsenzdienst geleistet hätte, wäre er aufgrund seiner österreichischen Staatsbürgerschaft zur Leistung des Präsenzdienstes (auch) im Bundesheer verpflichtet, sofern dem nicht das Internationale Abkommen zur Verhinderung von Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit, BGBl 1975/471, entgegensteht. (hier: österreichisch-schweizerischer Doppelstaatsbürger)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110255.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten