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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §62 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/05/0197 B 29. August 1995Rechtssatz
Selbst wenn ein Bescheid vor seiner auch an den Bf erfolgten Zustellung angefochten wird, wird damit das Beschwerderecht verbraucht und kann nach der Zustellung nicht nochmals Beschwerde erhoben werden (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, dritte Aufl, 451).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050196.X01Im RIS seit
20.11.2000